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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Das Kleingedruckte
Wir heißen Sie herzlich willkommen bei PromoTshirt.ch , einer Marke der MAXTA AG mit Geschäftssitz Friesstrasse 8 8050 Zürich, vertreten durch den Geschäftsführer Ugur Özek. Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PromoTshirt.ch (im folgenden: "AGB").

Durch Ihre Registrierung akzeptieren Sie die nachfolgenden AGB von PromoTshirt.ch . Die AGB werden hierdurch zum Bestandteil des von Ihnen mit PromoTshirt.ch abgeschlossenen Vertrages.


1. Geltungsbereich

1.1 Im Rahmen des PromoTshirt.ch Shops gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.


1.2 Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden. Ist Schriftform vereinbart, bedarf die Aufhebung der Schriftform ebenfalls der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.

1.3 Verbraucher im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, welche weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

1.4 Unternehmer im Sinne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind juristische und natürliche Personen, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer beruflichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).


2. Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website enthaltenen "Angebote" stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei PromoTshirt.ch zu bestellen. 2.2 Durch das Absenden des ausgefüllten Bestellformulars im Internet gibt der Kunde ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages bzw. Werklieferungsvertrags ab. Vor dem endgültigen Absenden hat der Kunde auf einer Übersichtsseite (Warenkorb) die Möglichkeit, die Richtigkeit seiner Eingaben zu prüfen und ggf. zu korrigieren.

Für das Bestellverfahren stehen derzeit folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Niederländisch, Italienisch, Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Finnisch.

Durch Anklicken des Buttons "Bestellung senden" gibst du eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs deiner Bestellung erfolgt zusammen mit der Annahme der Bestellung unmittelbar nach dem Absenden durch automatisierte E-Mail. Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag zustande gekommen.

Die Details der Bestellung können auch online unter www.PromoTshirt.ch im Benutzerprofil unter „My Account“ eingesehen werden.

2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dieser Vorbehalt gilt nicht im Falle von kurzfristigen Lieferstörungen oder wenn PromoTshirt.ch die Nichtbelieferung zu vertreten hat, insbesondere indem PromoTshirt.ch es versäumt, rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft zu tätigen. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Ist die Gegenleistung vom Kunden erbracht worden, so wird diese erstattet.

2.4 Übt der Kunde ein ihm zustehendes Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB aus, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

3. Versand, Gefahrübergang, Verpackung

3.1 Versandweg und -mittel sind unserer Wahl überlassen. Die Verpackung erfolgt nicht positionsweise, sondern ausschließlich nach transport- und produktionstechnischen, sowie umweltpolitischen Gesichtspunkten. Stets bestimmt das größere Maß der Einheit die Verpackungslänge.

3.2 Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager oder ab Werk. Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer - gleichgültig, ob er vom Besteller, Hersteller oder von uns beauftragt ist - geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teil- sowie Frankolieferungen. Bei Auslieferungen mit unseren Fahrzeugen geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald die Ware an dem von ihm angegebenen Ort bereitgestellt wird.

3.3 Wird der Versand infolge des Wunsches oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit Einlagerung wird die Warenrechnung sofort fällig.


4. Lieferfristen und Verzug

4.1 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 5 Tagen ab Eingang der Bestellbestätigung beim Kunden.

4.2 Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung oder Störung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Ausführung bzw. Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten, Zulieferanten oder Subunternehmern eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Besteller baldmöglichst mit. Der Besteller kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern bzw. leisten wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, kann der Besteller zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.3 Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen (Unmöglichkeit) haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, evtl. Ersatzansprüche gegen den Vorlieferanten an den Besteller abzutreten.

4.4 Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem Ermessen auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung schließen lassen, sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung solange zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder angemessene Sicherheit für die von uns zu erbringende Leistung geleistet wird. Sind wir zur Vorleistung verpflichtet, kann durch uns eine angemessene Sicherheit für die von uns zu erbringende Leistung verlangt werden. Für diesen Fall kann durch uns eine angemessene Frist bestimmt werden, in welcher unser Vertragspartner Zug um Zug nach seiner Wahl die Gegenleistung, bzw. die Leistung der angemessenen Sicherheit, zu bewirken hat. Nach Ablauf der von uns gesetzten Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Durch uns bewirkte Teillieferungen sind in diesem Fall sofort zur Zahlung fällig.

4.5 Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen können wir in angemessenem Umfang fordern.

4.6 Die gelieferten Waren sind auch in Fällen unerheblicher Mängel vom Besteller unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte anzunehmen.


5. Preise & Bezahlung

5.1 Für Besteller aus EU-Staaten sind die angegebenen Preise Endpreise. Sie enthalten die anfallenden gesetzlichen Steuern, insb. Mehrwertsteuern. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt und in dieser Rechnung gesondert ausgewiesen. Maßgeblich ist die Lieferadresse.

5.2 Für Besteller außerhalb der EU verstehen sich alle angegebenen Preise als Netto-Preise. Maßgeblich ist die Lieferadresse. Wenn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen im Empfängerland Mehrwertsteuer anfällt, ist diese beim Empfang der Ware zusätzlich zu entrichten. Außerdem können Einfuhrzölle anfallen, die der Besteller beim Empfang der Ware zusätzlich entrichten muss.

5.3 Vom Kunden sind Versandkosten zu tragen, welche vom Bestellwert und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig sein können. Aktuelle Versandpreise können unter www.PromoTshirt.ch eingesehen werden.

5.4 Kaufpreis und Versandkosten sind sofort ohne Abzug fällig.

5.5 Die Bezahlung erfolgt nach Wahl des Kunden per Bankeinzug, Kreditkarte, Vorkasse oder weiteren Bezahlverfahren. PromoTshirt.ch behält sich vor, die Auswahlmöglichkeiten der Bezahlverfahren, zwischen welchen ein Kunde wählen kann, abhängig von Bestellwert, Versandregion oder anderen sachlichen Kriterien einzuschränken.

5.6 Soweit die vom Kunden gewählte Zahlungsweise trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens PromoTshirt.ch nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung dessen Kontos oder wegen Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Kunde PromoTshirt.ch oder dem von ihm mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.

5.7 PromoTshirt.ch ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen:

a) Bei Zahlungsverzug des Kunden darf PromoTshirt.ch seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen.

b) Im Falle der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung, gilt die Zahlung im Verhältnis zu PromoTshirt.ch erst dann als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten zur Verfügung gestellt wurde, so dass der Dritte uneingeschränkt darüber verfügen kann.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Besteller im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

6.2 Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Besteller eine wechselmäßige Haftung durch uns begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen.

6.3 Der Besteller verpflichtet sich, die Ware bis zum Eigentumsübergang an ihn pfleglich zu behandeln.


7. Gewährleistung / Beanstandung / Schadensersatz

Für Mängel im Sinne des § 434 BGB haften wir wie folgt:

7.1 Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller hat PromoTshirt.ch von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. PromoTshirt.ch kann jederzeit den Nachweis über die Berechtigung der Nutzung fremder Namensrechte bzw. Urheberrechte gegenüber dem Besteller verlangen.

7.2 Der Besteller darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner gewünschten Aufdrucke nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Besteller, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Inhalte als Textaufdruck zu bestellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen.

7.3 Der Verstoßen von Form, Inhalt oder verfolgter Zweck, der vom Besteller gewünschten Aufdrucke, gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) stellt dies keinen Sach- bzw. Rechtsmangel, welchen PromoTshirt.ch zu vertreten hat dar. Sachmängelansprüche in Folge einer solchen Tatsache bestehen nicht.

7.5 Eigenschaften der Produkte werden von PromoTshirt.ch nicht zugesichert, es sei denn die Zusicherung erfolgt ausdrücklich.

7.6 Bei Transportschäden ist die Ware in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich beim Erkennen des Schadens befindet.

Ist der Besteller Unternehmer gilt ferner folgendes:

7.7 Gegenüber Unternehmern haften wir nur für solche öffentlichen Aussagen, insbesondere in der Werbung, die durch uns veranlasst wurden oder auf die wir bei Vertragsschluss ausdrücklich Bezug genommen haben, in solchen Fällen der von uns veranlassten öffentlichen Aussagen besteht die Einstandspflicht nur dann, wenn diese die Kaufentscheidung des gewerblichen Bestellers auch tatsächlich beeinflusst hat.

7.8 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interesse des Bestellers, die Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) festzulegen.

7.9 Bei einem Kauf von gebrauchten Waren durch einen Unternehmer sind die Sachmängelansprüche ausgeschlossen. Die Sachmängelansprüche von Unternehmern beim Kauf neu hergestellter Waren verjähren in 12 Monaten. Für unsere Besteller, die Verbraucher sind, beträgt die kaufrechtliche Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren 12 Monate. Für die Verjährung von Mängelansprüchen bei einem Verkauf neu hergestellter Waren an einen Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch, soweit wir aufgrund sonstiger gesetzlicher Vorschriften zwingend haften.

7.10 Abweichungen der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten. Sollte es einmal zu Engpässen bei einem unserer Lieferanten kommen, behalten wir uns das Recht vor einen gleichwertigen Artikel zu liefern.


8. Schadenersatzansprüche

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (nachfolgend Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei einer Haftung auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes, bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit einer Person im Fall grober Fahrlässigkeit bzw. der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dieser nicht durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurde, bzw. eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person herbeigeführt wurde. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.


9. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsbeziehung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.


10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

10.1 Für den Fall dass der Besteller bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland hat oder diese PromoTshirt.ch nicht bekannt sind und/oder der Besteller Kaufmann, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird Neu-Ulm als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt für alle aus dem Vertragsverhältnisse herrührenden Streitigkeiten.

10.2 Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand unser Geschäftssitz in Neu-Ulm vereinbart. PromoTshirt.ch ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Kollisionsnormen sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

10.4 Soweit der Besteller Verbraucher ist, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.


11. Streitbeteiligung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden hier aufrufen können. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.


12. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche Regelung zu ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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